VMWARE – ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Zuletzt aktualisiert: 16. Juni 2022
Durch das Herunterladen oder die Nutzung eines Angebots erklärt sich der Kunde damit einverstanden, an die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung gebunden zu sein.
1. ANGEBOTE.
1.1. Geltende Bestimmungen. Die Bestimmungen des Auftrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der anwendbaren Anhänge und angebotsspezifischen Hinweise (zusammen die „Vereinbarung"), regeln die Nutzung der Angebote durch den Kunden. Es gilt die folgende absteigende Rangfolge: (a) der Auftrag; (b) die Allgemeinen Bedingungen; (c) die Anlagen; und (d) die angebotsspezifischen Hinweise.
1.2. Benutzer. Der Kunde ist für die Einhaltung der Vereinbarung durch seine Benutzer verantwortlich.
1.3. Einschränkungen. Der Kunde darf die Angebote nur für seinen internen Gebrauch und zum Nutzen seiner verbundenen Unternehmen nutzen. Verbundene Unternehmen dürfen die Angebote nicht nutzen. Der Kunde darf seine Rechte an den Angeboten nicht weiterverkaufen oder in Unterlizenz vergeben. Der Kunde darf die Angebote nicht als Application Service Provider, als Dienstleistungsunternehmen (Service Bureau), für gehostete IT-Dienste oder in ähnlicher Funktion für Dritte verwenden.
1.4. Benchmarking. Der Kunde darf die Angebote nutzen, um interne Leistungstests und Benchmarking-Studien durchzuführen. Der Kunde darf die Ergebnisse der Studien nur mit Zustimmung von VMware veröffentlichen oder weitergeben. Der Kunde kann seine Anfragen an VMware per E-Mail an benchmark@vmware.com richten.
1.5. Evaluierungen. Evaluierungen gelten für 30 Tage (es sei denn, VMware gibt schriftlich etwas anderes an). Der Kunde hat möglicherweise keinen Zugriff auf die Daten in der Evaluierung, nachdem diese beendet ist. Evaluierungen werden „WIE BESEHEN" ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Entschädigung, Unterstützung, Service-Level-Verpflichtung oder Garantie bereitgestellt.
2. AUFTRÄGE UND ZAHLUNGEN.
2.1. Aufträge. Aufträge sind verbindlich, wenn VMware sie annimmt, was mit der Lieferung der Fall ist.
2.2. Bestellungen. Bestellungen müssen nicht unterschrieben werden, um gültig zu sein. Die in einer Bestellung oder einem anderen Geschäftsformular enthaltenen Bestimmungen gelten nicht.
2.3. Keine Rückerstattung. Alle Aufträge sind nicht erstattungsfähig und nicht stornierbar, es sei denn, dies ist in der Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen.
2.4. Überschüsse. Der Kunde muss alle Gebühren für die Nutzung der Angebote bezahlen, einschließlich der Beträge für Zusatzfunktionen und Gebühren, die aufgrund der Nutzung anfallen. VMware kann dem Kunden die Gebühren direkt in Rechnung stellen, auch wenn der Kunde die Angebote ursprünglich über einen von VMware autorisierten Reseller erworben hat.
2.5. Direktaufträge. Dieser Abschnitt 2.5 (Direktaufträge) gilt nur für Aufträge, die direkt bei VMware aufgegeben werden. Wenn der Kunde Berechtigungen für die Angebote über einen autorisierten VMware-Reseller erwirbt, gelten möglicherweise andere Bedingungen hinsichtlich Rechnungsstellung, Zahlung und Steuern.
2.5.1. Zahlungen. Sofern in einem Auftrag nicht anders angegeben, richten sich die Gebühren für die Angebote nach der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Preisliste. Der Kunde muss alle unbestrittenen Gebühren und genehmigten Auslagen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlen. Nach 30 Tagen fallen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem niedrigeren der beiden höchsten gesetzlichen Zinssätze an.
2.5.2. Streitfälle. Um Gebühren in gutem Glauben anzufechten, muss der Kunde VMware vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung schriftlich über die Gründe für die Anfechtung informieren. Die Parteien müssen in gutem Glauben verhandeln, um den Streit so schnell wie möglich beizulegen. VMware wird den Zugang des Kunden zu einem Angebot nicht wegen unbezahlter, strittiger Gebühren sperren oder beenden, solange der Kunde und VMware über eine Beilegung des Streitfalls verhandeln.
2.5.3. Steuern. Die Gebühren verstehen sich ohne Steuern. Der Kunde muss VMware alle Steuern zahlen oder diese erstatten. Wenn der Kunde verpflichtet ist, Steuern einzubehalten, muss er seine Zahlungen brutto vornehmen, damit VMware alle fälligen Beträge in voller Höhe erhält. Wenn die Adresse des Kunden außerhalb der Vereinigten Staaten liegt, betrachtet VMware die „Rechnungsadresse" des Kunden als Ort der Lieferung für Mehrwertsteuerzwecke.
3. LAUFZEIT.
3.1. Laufzeit. Die Vereinbarung gilt für die Angebote ab dem Datum des Inkrafttretens des Auftrags bis zum Ablauf oder der Beendigung des Anspruchs des Kunden auf die Angebote gemäß dieser Vereinbarung.
3.2. Vorübergehende Sperrung. Im Falle eines Sicherheitsrisikos für einen Service oder seine Benutzer kann VMware die Nutzung dieses Service durch den Kunden sperren.
3.3. Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann die Vereinbarung (ganz oder teilweise) oder den Anspruch des Kunden auf ein Angebot im Rahmen der Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei: (a) eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und dies nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung der Verletzung behebt; oder (b) zahlungsunfähig wird oder einem Insolvenzverfahren unterliegt.
3.4. Folge der Kündigung. Bei Beendigung der Vereinbarung oder eines Teils davon: (a) enden alle Ansprüche auf die betreffenden Angebote unverzüglich; (b) muss der Kunde die Nutzung dieser Angebote einstellen und alle Kopien davon vernichten; und (c) muss jede Partei alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sich in ihrer Kontrolle befinden, zurückgeben oder vernichten (mit Ausnahme von Informationen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt werden müssen). Jede Bestimmung, die nach dem Willen der Parteien die Beendigung der Vereinbarung überdauern soll, bleibt bestehen.
4. VERTRAULICHE INFORMATIONEN.
4.1. Schutz. Der Empfänger muss die vertraulichen Informationen des Offenlegenden mindestens mit der gleichen Sorgfalt schützen, wie er seine eigenen vertraulichen Informationen schützt, jedoch stets mit mindestens angemessener Sorgfalt. Der Empfänger darf die vertraulichen Informationen des Offenlegenden nur verwenden, um seine Rechte auszuüben und seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu erfüllen. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen nur an verbundene Unternehmen, Angestellte und Auftragnehmer des Empfängers weitergeben, die die vertraulichen Informationen für die Zwecke der Vereinbarung kennen müssen und die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, die nicht weniger restriktiv ist als die in diesem Abschnitt4 (vertrauliche Informationen) genannte.
4.2. Ausnahmen. Die Verpflichtungen des Empfängers im Rahmen von Abschnitt 4.1 (Schutz) gelten nicht, wenn die Informationen: (a) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmäßig bekannt sind, ohne dass er zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; (b) dem Empfänger rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen offengelegt werden; (c) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich zugänglich werden; oder (d) vom Empfänger unabhängig entwickelt werden, ohne auf die vertraulichen Informationen des Offenlegenden zuzugreifen oder diese zu verwenden.
4.3. Unterlassungsanspruch. Die Vereinbarung schränkt in keiner Weise das Recht einer Partei ein, bei Verstößen gegen diesen Abschnitt 4 (Vertrauliche Informationen) nach billigem Ermessen Rechtsmittel einzulegen.
5. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE.
5.1. Kundeninhalte. Der Kunde behält alle geistigen Eigentumsrechte an den Kundeninhalten.
5.2. Geistiges Eigentum von VMware. VMware behält alle geistigen Eigentumsrechte an den Angeboten, einschließlich aller Verbesserungen, Erweiterungen, Modifikationen und abgeleiteten Werke davon. Wenn der Kunde Feedback zu den Angeboten gibt, so kann VMware dieses Feedback ohne Einschränkung verwenden.
5.3. Rechtsvorbehalt. Sofern nicht ausdrücklich in der Vereinbarung angegeben, gewährt die Vereinbarung keiner der Parteien irgendwelche Rechte, weder stillschweigend noch anderweitig, an den Inhalten oder dem geistigen Eigentum der anderen Partei.
6. EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG.
6.1. Software- und Cloud-Services. VMware gewährleistet, dass die Software und die Cloud-Services im Wesentlichen der Dokumentation entsprechen: (a) bei Software für 90 Tage nach der Lieferung; oder (b) bei Cloud-Services für die Dauer des Abonnements. Der Kunde muss die Angebote ohne Änderungen und in Übereinstimmung mit der Dokumentation ordnungsgemäß installieren und nutzen. Der Kunde muss VMware über einen angeblichen Verstoß gegen diese Gewährleistung innerhalb der geltenden Gewährleistungsfrist informieren. Das einzige Rechtsmittel des Kunden bei einem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist, dass VMware entweder: (1) jeden reproduzierbaren Fehler in der Software oder dem Cloud-Service korrigiert; oder (2) die Software oder den Cloud-Service beendet und die anfallenden Lizenzgebühren (für Software) oder die nicht genutzten, im Voraus bezahlten Gebühren (für Cloud-Services) erstattet.
6.2. Professional Services und Support-Services. VMware garantiert, dass die Professional Services und Support-Services in professioneller Weise gemäß den Branchenstandards erbracht werden. Der Kunde muss VMware innerhalb von 30 Tagen über einen mutmaßlichen Verstoß gegen diese Gewährleistung informieren. Das einzige Rechtsmittel des Kunden bei einem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist, dass VMware entweder: (a) den Verstoß behebt oder (b) den betreffenden Service kündigt und alle ungenutzten, im Voraus bezahlten Gebühren für diesen Service erstattet.
6.3. Gewährleistungsausschluss. Mit Ausnahme der eingeschränkten Gewährleistung in diesem Abschnitt 6 („Eingeschränkte Gewährleistung") lehnt VMware für sich selbst und im Namen seiner Lieferanten im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang alle ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen und Bedingungen ab, einschließlich der Gewährleistung hinsichtlich der Marktgängigkeit, der zufriedenstellenden Qualität, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Eigentumsrechts, der Nichtverletzung von Rechten Dritter sowie Gewährleistungen, die sich aus dem Handelsverkehr oder der Geschäftspraxis in Bezug auf die Angebote ergeben. Weder VMware noch seine Zulieferer gewährleisten, dass die Angebote ohne Unterbrechung funktionieren, dass sie frei von Mängeln oder Fehlern sind oder dass sie die Anforderungen des Kunden erfüllen (oder darauf ausgelegt sind, diese Anforderungen zu erfüllen).
7. FREISTELLUNG.
7.1.  Verteidigung und Entschädigung. Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieses Abschnitts 7 (Freistellung) wird VMware: (a) den Kunden gegen jegliche Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzung klaglos halten und (b) den Kunden von Beträgen freistellen, die dem Kunden aufgrund von Ansprüchen wegen Schutzrechtsverletzung von einem zuständigen Gericht oder einer staatlichen Behörde auferlegt oder in einem Vergleich vereinbart wurden.
7.2. Anforderungen. Der Kunde muss VMware unverzüglich über alle Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzung informieren und in angemessener Weise mit VMware zusammenarbeiten, wenn VMware Unterstützung anfordert. VMware hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung von Ansprüchen wegen Schutzrechtsverletzung.
7.3. Ausschlüsse. VMware ist im Rahmen dieses Abschnitts 7 (Freistellung) nicht verpflichtet, einen Anspruch wegen einer Schutzrechtsverletzung geltend zu machen, der basiert auf: (a) der Kombination von freizustellenden Materialien mit Materialien, die nicht von VMware stammen; (b) der Verwendung einer älteren Version der freizustellenden Materialien, wenn die Verwendung einer neueren Version die Schutzrechtsverletzung vermieden hätte; (c) jeglicher Modifikation an den freizustellenden Materialien, die nicht von VMware vorgenommen wurde; (d) jeglicher Bereitstellung von VMware gemäß den Spezifikationen des Kunden; (e) jeglichem Anspruch in Bezug auf Open-Source-Software oder Freeware-Technologie, die nicht von VMware in die Angebote eingebettet wurde; oder (f) jeglichem freizustellendem Material, das kostenlos, als Beta-Version oder auf Evaluierungsbasis bereitgestellt wurde.
7.4. Abhilfe. Sollten die freizustellenden Materialien Gegenstand einer Klage wegen Schutzrechtsverletzung werden oder nach Einschätzung von VMware wahrscheinlich werden, wird VMware nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder: (a) dem Kunden die erforderlichen Rechte zur weiteren Nutzung der freizustellenden Materialien einräumen oder (b) die freigestellten Materialien so ändern oder ersetzen, dass sie nicht mehr gegen die Bestimmungen verstoßen. Wenn diese Abhilfen wirtschaftlich nicht durchführbar sind, kann VMware den Anspruch des Kunden auf die freizustellenden Materialien aufheben und die entsprechenden Beträge zurückerstatten:
(1) im Voraus bezahlte Gebühren für Cloud-Services oder Abonnement-Software, anteilig für den verbleibenden Teil der aktuellen Abonnementlaufzeit;
(2) für unbefristete Lizenzen oder Liefergegenstände gezahlte Gebühren, abzüglich der linearen Abschreibung über eine dreijährige Nutzungsdauer; und
(3) ungenutzte, im Voraus bezahlte Gebühren für eingestellte Support-Services.
7.5. Einziges Rechtsmittel. Dieser Abschnitt 7 (Freistellung) stellt das einzige Rechtsmittel des Kunden und die gesamte Haftung von VMware für Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzungen dar.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
8.1. Haftungsausschluss. Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine der Parteien für entgangene Gewinne oder Geschäftsmöglichkeiten, Nutzungsverluste, Datenverluste, Verlust des Firmenwerts, Geschäftsunterbrechungen oder indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden, unabhängig von der anzuwendenden Haftungstheorie. Diese Einschränkung gilt unabhängig davon, ob eine Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde, und unabhängig davon, ob eine Abhilfe ihren wesentlichen Zweck verfehlt.
8.2. Begrenzung der monetären Haftung. Die Gesamthaftung jeder Partei im Rahmen dieser Vereinbarung übersteigt nicht die Beträge, die der Kunde in den letzten 12 Monaten vor dem anspruchsbegründenden Ereignis für das Angebot gezahlt hat oder zahlen musste, mit Ausnahme von unbefristeten Lizenzen, bei denen die Gesamthaftung jeder Partei nicht die Lizenzgebühren übersteigt, die für die anspruchsbegründende Software gezahlt wurden. Die Gesamthaftung von VMware für eine Bewertung übersteigt nicht den Betrag von 5.000 USD.
8.3. Ausschlüsse. Die Haftungsbeschränkungen in den Abschnitten 8.1 (Haftungsausschluss) und 8.2 (Begrenzung der monetären Haftung) gelten nicht für: (a) die Entschädigungspflicht von VMware gemäß Abschnitt 7 (Schadloshaltung); (b) die Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum der anderen Partei durch eine der Parteien; (c) die Verletzung des Abschnitts 2 des Anhangs zu den Cloud Services (Zulässige Nutzung) durch den Kunden; oder (d) jegliche Haftung, die nicht durch das Gesetz beschränkt werden kann.
8.4. Weitere Einschränkungen. Die Haftung von VMware für in die Software oder Cloud-Services eingebettete Software Dritter unterliegt diesem Abschnitt 8 (Haftungsbeschränkung). Die Lieferanten von VMware haften im Rahmen der Vereinbarung nicht, und der Kunde kann keine Ansprüche direkt gegen sie geltend machen. VMware übernimmt keine Haftung in Bezug auf Inhalte von Dritten.
9. DATENNUTZUNG UND DATENSCHUTZ.
9.1. Personenbezogene Daten. Wenn VMware als Verarbeiter personenbezogener Daten fungiert, verarbeitet VMware diese Daten in Übereinstimmung mit dem Zusatz zur Datenverarbeitung.
9.2. Account-, Betriebs- und Nutzungsdaten. VMware erfasst die Kontakt- und Kaufdaten des Kunden, um den Account des Kunden zu verwalten und Aufträge zu erfüllen. VMware verarbeitet außerdem: (a) Daten, die erforderlich sind, um die Bereitstellung und den Betrieb der Angebote zu erleichtern, die Konformität mit den Bedingungen dieser Vereinbarung zu überprüfen, Rechnungen zu erstellen und Support-Services bereitzustellen, und (b) Konfigurations-, Leistungs- und Nutzungsdaten zur Verbesserung der VMware-Produkte und -Services sowie zu anderen Analysezwecken, wie in den angebotsspezifischen Hinweisen dargelegt. Soweit diese Daten Informationen enthalten, die eine Person identifizieren können, verarbeitet VMware diese Informationen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzhinweis für Produkte und Services von VMware, der unter www.vmware.com/de/help/privacy.html verfügbar ist.
9.3. Support-Anfragen und Professional Services. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um alle sensiblen Informationen oder persönlichen Daten zu schützen, die er VMware während der Inanspruchnahme von Support-Services oder Professional Services zur Verfügung stellt. Zu diesen Schritten kann die Verschleierung oder Entfernung solcher Daten gehören oder die Zusammenarbeit mit VMware zum Zeitpunkt der Übermittlung, um die Offenlegung zu begrenzen.
9.4. Erforderliche Offenlegung. VMware kann Kundeninhalte oder vertrauliche Informationen offenlegen, wenn VMware gesetzlich oder auf Anordnung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde dazu verpflichtet ist (eine „Anforderung"). Sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, muss VMware den Kunden benachrichtigen und ihm eine Kopie der Anforderung zukommen lassen. Wenn sich die Nachfrage auf Cloud-Services bezieht, muss VMware (i) die zuständige Behörde darüber informieren, dass VMware ein Dienstleister ist, der im Namen des Kunden handelt, und dass alle Anfragen zum Zugriff auf Kundeninhalte schriftlich an die vom Kunden angegebene Kontaktperson zu richten sind (oder, falls keine Kontaktperson rechtzeitig angegeben wird, an die Rechtsabteilung des Kunden), und (ii) den Zugriff auf Kundeninhalte nur mit Genehmigung des Kunden gewähren. Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden muss VMware angemessene Schritte unternehmen, um die Anforderung anzufechten. Wenn es VMware rechtlich untersagt ist, den Kunden über die Forderung zu informieren, muss VMware die Gültigkeit der Forderung prüfen und, wenn VMware die Forderung nicht für rechtmäßig hält, muss VMware die Forderung anfechten. VMware muss den Umfang der Offenlegung auf die Mindestinformationen beschränken, die zur Erfüllung der Forderung erforderlich sind.
10. OPEN-SOURCE-SOFTWARE. Open-Source-Software ist für den Kunden unter den für die Open-Source-Software geltenden Lizenzbedingungen lizenziert. Diese finden sich entweder in der Datei „open source_licenses.txt", die den Angeboten beiliegt, in der Dokumentation oder unter www.vmware.com/de/download/open_source.html. Diese Lizenzbedingungen entsprechen der in der Vereinbarung gewährten Lizenz und enthalten möglicherweise zusätzliche Rechte zugunsten des Kunden. Die Open-Source-Lizenzbedingungen haben Vorrang vor der Vereinbarung, sofern die Vereinbarung dem Kunden größere Einschränkungen auferlegt als die geltenden Open-Source-Lizenzbedingungen. Soweit es die Lizenz für eine Open-Source-Software erfordert, dass VMware den entsprechenden Quellcode und/oder Modifikationen zur Verfügung stellt (die „Quelldateien"), kann der Kunde eine Kopie der entsprechenden Quelldateien unter www.vmware.com/de/download/open_source.html erhalten. Alternativ kann er eine schriftliche Anfrage mit Namen und Anschrift an die folgende Adresse senden: VMware, Inc., 3401 Hillview Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA. Bei allen Anfragen ist klar anzugeben: Open Source File Request, Attention: General Counsel. Dieses Angebot, eine Kopie der Quelldateien zu erhalten, gilt für drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde seinen Anspruch auf das Angebot erworben hat.
11. SONSTIGE BESTIMMUNGEN.
11.1. Übertragung und Abtretung. Der Kunde darf die Vereinbarung oder einen Auftrag nicht ohne die Zustimmung von VMware abtreten. Sobald die Vereinbarung rechtsgültig übertragen wurde, ist sie für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend und wirksam.
11.2. Mitteilungen. Alle Mitteilungen bedürfen der Schriftform. Mitteilungen an den Kunden erfolgen: (a) per E-Mail an die mit dem Kundenkonto verknüpfte E-Mail-Adresse, wenn der Kunde E-Mail-Benachrichtigungen abonniert hat, oder (b) durch Veröffentlichung im Kundenportal von VMware. Rechtliche Mitteilungen an VMware sind zu richten an VMware, Inc., 3401 Hillview Avenue, Palo Alto, California 94304, United States of America, Attention: Legal Department.
11.3. Verzichtserklärung. Ein Verzicht auf Erfüllung bei Verstoß gegen die Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf Erfüllung bei einem späteren Verstoß dar.
11.4. Salvatorische Klausel. Sollte ein Teil der Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen so weit in Kraft, wie es möglich ist, um die Absicht der Parteien zu verwirklichen.
11.5. Versicherung. VMware schließt während der Laufzeit der Vereinbarung eine Versicherung ab. Die Versicherungsbedingungen von VMware können unter www.vmware.com/agreements eingesehen werden.
11.6. Einhaltung von Gesetzen. Jede Partei muss sich an alle geltenden Gesetze halten.
11.7. Exportkontrolle. Die Angebote unterliegen den Bestimmungen der U.S. Export Administration Regulations (einschließlich der Regeln zum „Deemed Export" und „Deemed Re-export") und möglicherweise auch den Exportkontrollgesetzen anderer einschlägiger Länder. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass: (a) der Kunde und jeder Benutzer nicht im Namen folgender Personen handelt: (1) Personen, die Bürger, Staatsangehörige oder Einwohner eines Landes sind oder von der Regierung eines Landes kontrolliert werden, in das die Vereinigten Staaten den Export von Waren verboten haben, oder (2) Personen oder Organisationen, die auf der Liste der „Specially Designated Nationals and Blocked Persons" des US-Finanzministeriums oder der „Denied Persons List" oder „Entity List" des US-Handelsministeriums oder einer ähnlichen Liste aufgeführt sind; (b) der Kunde und jeder Benutzer nicht zulassen, dass die Angebote für gesetzlich verbotene Zwecke verwendet werden, einschließlich der verbotenen Entwicklung, Konstruktion, Herstellung oder Produktion von Raketen oder nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen; und (c) der Kunde und jeder Benutzer weder direkt noch indirekt einer Anordnung einer Behörde der US-Regierung unterliegen, welche die Exportprivilegien des Kunden in den USA ganz oder teilweise aufhebt oder verweigert. Der Kunde muss VMware unverzüglich benachrichtigen, wenn der Kunde oder ein Benutzer Gegenstand einer solchen Anordnung wird.
11.8. Anwendbares Recht. Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien und den US-Bundesgesetzen, wenn die Rechnungsadresse für den Kundenauftrag in den Vereinigten Staaten liegt, und den Gesetzen Irlands, wenn die Rechnungsadresse für den Kundenauftrag außerhalb der Vereinigten Staaten liegt. Kollisionsnormen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zu Verträgen über den internationalen Warenverkauf („United Nations Convention on the International Sale of Goods") findet keine Anwendung.
11.9. Endverbraucher im öffentlichen Sektor der USA. Wenn es sich bei dem Kunden um einen Endverbraucher im öffentlichen Sektor der USA handelt, ersetzt oder ändert der Anhang für den öffentlichen Sektor der USA, der unter www.vmware.com/agreements abrufbar ist, die genannten Bestimmungen der Vereinbarung.
11.10. Rechte von Drittanbietern. Anders als ausdrücklich angegeben, begründet die Vereinbarung keine Rechte für eine Person, die nicht Vertragspartei ist. Nur Personen, die Vertragsparteien sind, können die Bestimmungen der Vereinbarung durchsetzen oder sich auf sie berufen.
11.11. Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Kunden haftet keine der Parteien für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegen, wie z. B. Arbeitskämpfe, Arbeitsunruhen, systembedingte Versorgungsausfälle, Naturkatastrophen, Pandemien, Embargos, Aufstände, staatliche Anordnungen, Terroranschläge oder Krieg.
11.12. Keine Agentur. Die Vereinbarung ist nicht dazu gedacht, ein Treuhandverhältnis, eine Agentur, ein Joint Venture, eine Partnerschaft oder eine Stiftung zwischen den Parteien zu begründen. Keine Partei hat die Befugnis, die andere Partei zu binden.
11.13. Übersetzung. Diese nicht-englischsprachige Fassung dieser Allgemeinen Bedingungen wird nur zu Informationszwecken bereitgestellt, und die Nutzung der Angebote unterliegt der englischsprachigen Fassung dieser Allgemeinen Bedingungen, veröffentlicht unter www.vmware.com/agreements.
11.14. Ausfertigungen. Die Vereinbarung kann elektronisch oder in Form von Ausfertigungen unterzeichnet werden; in diesem Fall gilt jede unterzeichnete Kopie als Original, als ob beide Unterschriften auf demselben Dokument stünden.
11.15. Abschließende Vereinbarung. Die Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen, Zusicherungen, Vorschläge, Verpflichtungen, Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Die Vereinbarung kann nur in schriftlicher Form und mit der Unterschrift beider Parteien geändert werden.
12. DEFINITIONEN.
Verbundenes Unternehmen bezeichnet eine juristische Person, die direkt oder indirekt von einer Partei kontrolliert wird, mit dieser Partei unter gemeinsamer Kontrolle steht oder diese Partei kontrolliert, wobei „Kontrolle" den Besitz, das Stimmrecht oder ein ähnliches Recht bezeichnet, bei dem mehr als 50 % der zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Gesamtanteile dieser juristischen Person vertreten sind.
Cloud-Service bezeichnet den im Kundenauftrag angegebenen Cloud-Service von VMware.
Cloud Services Guide bezeichnet den jeweils aktuellen VMware Cloud Services Guide, verfügbar unter www.vmware.com/agreements.
Vertrauliche Informationen sind Informationen oder Materialien, die eine Partei („Offenlegender") der anderen Partei („Empfänger") zur Verfügung stellt und: (a) die in greifbarer Form vorliegen und als „vertraulich" oder ähnlich gekennzeichnet sind; oder (b) die von einer vernünftigen Person als vertraulich angesehen wurden oder hätten angesehen werden müssen. Zu den vertraulichen Informationen gehören: (1) Lizenzschlüssel, (2) VMware-Preise, Produkt-Roadmaps oder strategische Marketingpläne, (3) nicht öffentliche Materialien, die sich auf die Angebote beziehen, und (4) Kunden-Login-Zugangsdaten.
Kunde ist die Person, die im Auftrag als „Kunde" bezeichnet wird.
Kundeninhalte sind Inhalte, die vom Kunden oder einem Benutzer in den Cloud-Service hochgeladen oder VMware als Teil der Support-Services zur Verfügung gestellt werden, nicht jedoch Inhalte von Drittanbietern oder Kontoinformationen. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „Inhalte" alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Video- oder Bilddateien und Software (einschließlich Maschinenbilder).
Zusatz zur Datenverarbeitung bezeichnet den jeweils aktuellen Zusatz zur Datenverarbeitung von VMware, der unter www.vmware.com/agreements verfügbar ist.
Leistungen sind alle Berichte, Analysen, Skripte, Vorlagen, Codes oder andere Arbeitsergebnisse, die von VMware gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung für Professional Services geliefert werden.
Lieferung bedeutet: (a) für Cloud-Services, wenn VMware die Anmeldedaten per E-Mail an die mit dem Kundenkonto verknüpfte E-Mail-Adresse sendet; (b) für Software, wenn VMware den Kunden über die Verfügbarkeit der Software zum Download informiert; (c) für Support-Services, wenn VMware eine Rechnung für diese Support-Services ausstellt; (d) für Professional Services wie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegeben; (e) für den Erwerb von Purchasing Program Credits, wenn VMware das Guthaben im jeweiligen Portal zur Verfügung stellt; und (f) für den Versand und die Lieferung von physischen Gegenständen ab Werk regionale Fulfillment-Einrichtung von VMware (INCOTERMS 2020(TM)).
Dokumentation bezeichnet die Produktdokumentation, die die Merkmale, die Funktionalität und die Nutzung der Angebote beschreibt und von VMware von Zeit zu Zeit unter docs.vmware.com veröffentlicht und aktualisiert wird.
Evaluierung bezeichnet ein Angebot (oder einen Teil eines Angebots), das kostenlos zur Bewertung, zum Testen, zum Konzeptnachweis oder für ähnliche Zwecke zur Verfügung gestellt wird.
Anhänge bezeichnet die Anhänge zu diesen Allgemeinen Bedingungen (Software, Cloud-Services, Professional Services, US-Bundesbehörden und VMware-Einrichtungen), die unter www.vmware.com/agreements verfügbar sind.
Freizustellende Materialien sind Cloud-Services, Software und Lieferungen.
Anspruch wegen Schutzrechtsverletzung bezeichnet einen Anspruch einer Drittpartei, dass die freizustellenden Materialien ein Patent, eine Marke oder ein Urheberrecht dieser Drittpartei verletzen oder ein Geschäftsgeheimnis widerrechtlich verwendet wird (nur in dem Umfang, in dem die widerrechtliche Verwendung nicht auf die Handlungen des Kunden zurückzuführen ist).
Geistige Eigentumsrechte bezeichnet alle weltweiten Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich Urheberrechte, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Erfindungen, Patente, Patentanmeldungen, Urheberpersönlichkeitsrechte und jeglicher anderen Eigentumsrechte unabhängig davon, ob eingetragen oder nicht.
Anmeldedaten bezeichnet alle Passwörter, Authentifizierungsschlüssel oder Sicherheitsdaten, die dem Kunden den Zugang zu und die Verwaltung des Cloud-Serviceangebots ermöglichen.
Angebot(e) bezeichnet zusammenfassend Services oder Software.
Angebotsspezifische Mitteilungen sind die entsprechenden Lizenz- oder Servicemitteilungen im Produkthandbuch, im Cloud Services Guide und im Support Services Guide.
Bestellung ist eine Unternehmensbestellung, eine Leistungsbeschreibung, ein Angebot oder ein anderes Auftragsdokument für Angebote, das vom Kunden an VMware oder an den autorisierten VMware-Wiederverkäufer des Kunden ausgestellt und von VMware akzeptiert wurde, wie im Abschnitt 2 dieser Allgemeinen Bedingungen (Aufträge und Zahlungen) beschrieben.
Unbefristete Lizenz bezeichnet eine Lizenz an der Software mit unbefristeter Laufzeit.
Personenbezogene Daten sind im Zusatz zur Datenverarbeitung definiert.
Produkthandbuch bezeichnet das jeweils aktuelle Produkthandbuch von VMware, das unter www.vmware.com/agreements verfügbar ist.
Professional Services sind die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung beschriebenen Services.
Service-Level-Vereinbarung bezeichnet die jeweils aktuelle Version der anwendbaren Service-Level-Vereinbarung für einen Cloud-Service, verfügbar unter www.vmware.com/agreements.
Service(s) bezeichnet Cloud-Services, Support-Services oder Professional Services.
Software bezeichnet die VMware-Computerprogramme, die der Kunde im Rahmen eines Auftrags lizenziert, zusammen mit jeglichem zugehörigen Softwarecode, den VMware als Teil der Support-Services bereitstellt und der nicht Gegenstand eines separaten Lizenzvertrags ist.
Leistungsbeschreibung bezeichnet eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und VMware, die projektspezifische Details zu den Professional Services oder dem Online-Datenblatt von VMware enthält.
Abonnement-Software bezeichnet Software, die für einen bestimmten Zeitraum lizenziert wird.
Abonnementlaufzeit bezeichnet den Zeitraum, für den der Kunde einen Cloud-Service oder eine Abonnement-Software nutzen darf und der im entsprechenden Auftrag angegeben ist. Bei On-Demand-Cloud-Services bezeichnet der Begriff Abonnementlaufzeit den Zeitraum, während dessen der Kunde den Cloud-Service nutzt.
Support-Services sind Support- und Abonnement-Services von VMware, die im Rahmen eines Auftrags erworben werden oder die im Kauf von Abonnement-Software oder Cloud-Services enthalten sind.
Support Services Guide bezeichnet den jeweils aktuellen Support Services Guide von VMware, verfügbar unter www.vmware.com/agreements.
Steuern bezeichnet alle Umsatz-, Konsum-, Mehrwertsteuer-, GST (Waren- und Dienstleistungssteuer), Nutzungs-, Bruttoeinnahmen-, Gewerbe- und Berufssteuern, Quellensteuern und andere Steuern (mit Ausnahme von Steuern auf das Einkommen von VMware), Export- und Importgebühren, Zölle und ähnliche Abgaben, die von einer Regierung oder einer anderen Behörde erhoben werden.
Drittanbieter bezeichnet Drittparteien, die im Rahmen eines Vertrags mit dem Kunden informationstechnische Dienstleistungen für den Kunden erbringen.
Drittanbieter-Inhalte sind Inhalte, die von einer Drittpartei zur Verfügung gestellt werden, die mit einem Cloud-Service zusammenarbeiten, aber nicht Teil des Cloud-Service sind. Die Drittanbieter-Inhalte sind optional und unterliegen den Bedingungen, die den Drittanbieter-Inhalten zugeordnet sind.
Endverbraucher im öffentlichen Sektor der USA ist ein Endbenutzer auf Bundesebene oder ein Endbenutzer einer US-Bundesstaats- oder Kommunalregierung, entsprechend der Definition dieser Begriffe in der Anlage zum öffentlichen Sektor der USA.
Benutzer bezeichnet einen Angestellten, Auftragnehmer oder Beauftragten eines Dritten, den der Kunde ermächtigt, die Angebote im Rahmen der Vereinbarung oder mit den Anmeldedaten des Kunden zu nutzen.
VMware bezeichnet VMware, Inc., eine Gesellschaft nach dem Recht des Bundesstaates Delaware, wenn die Rechnungsadresse für die Bestellung in den Vereinigten Staaten liegt, oder VMware International Unlimited Company, ein nach irischem Recht gegründetes und bestehendes Unternehmen, wenn die Rechnungsadresse für die Bestellung außerhalb der Vereinigten Staaten liegt, außer wenn die Rechnungsadresse für die Bestellung im Vereinigten Königreich, in Australien, Neuseeland oder auf den Pazifischen Inseln liegt; in diesem Fall bezeichnet VMware das entsprechende Unternehmen, das in der Anlage „VMware-Einrichtungen" (VMware Entities) unter www.vmware.com/agreements aufgeführt ist.









V. 16. Juni 2022
Seite 8 von 8